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Lesson Transcript

Dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie ist, wissen wahrscheinlich die meisten Menschen. Aber wie die Regierung in Deutschland eigentlich gewählt wird, das wissen bestimmt nur wenige Nichtdeutsche. Deshalb möchte ich in diesem Podcast einmal erklären, wie und was in Deutschland gewählt wird.
Zunächst einmal ist Deutschland eine föderalistische Nation, das heißt, dass sie aus mehreren Bundesländern besteht. Aus 16 Bundesländern, um genauer zu sein. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung. Die Regierungen der einzelnen Bundesländer unterstehen jedoch der Bundesregierung, welche die Regierung von ganz Deutschland bildet.
Die Bundesbürger, die wahlberechtigt sind, wählen nun unabhängig voneinander die Vertreter ihres eigenen Länderparlaments und die Abgeordneten des Deutschen Parlaments, nämlich des Bundestages.
Die gewählten Vertreter der Länderparlamente wählen danach aus ihren Reihen den Ministerpräsidenten, welcher der Regierungschef des jeweiligen Bundeslandes wird. Die Wahlperioden sind dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden, denn jedes Bundesland hat auch eine eigene Verfassung.
Die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestags wählen den Regierungschef des Bundes. Dieser Regierungschef ist der deutsche Bundeskanzler. Zusammen mit anderen gewählten Bundesministern bildet der Bundeskanzler dann die Bundesregierung Deutschlands. Die Bundesminister verwalten bestimmte Ressorts, wie zum Beispiel Justiz, Familie, Verkehr oder Umwelt. Die Vertreter des Bundestages sowie auch die Bundesregierung werden alle vier Jahre gewählt im Normalfall.
Der Bundeskanzler ist aber nicht der oberste Staatschef. Das höchste Amt in Deutschland ist das des Bundespräsidenten. Dieser darf sich an der Regierung aber nur wenig beteiligen und hat eher repräsentative Aufgaben. Er darf aber den Bundeskanzler vorschlagen, er kann in Ausnahmefällen den Bundestag auflösen und Gesetze stoppen, wenn er diese für nicht richtig hält.
Gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung. Diese Versammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und gewählten Mitgliedern der einzelnen Landesparlamente.
Kurzum gibt es zwei regierende Ebenen in Deutschland. Die Regierungsebene der Länder und die Regierungsebene des Bundes. Die Bundesbürger wählen die Vertreter der einzelnen Parlamente direkt, während die Parlamente die Regierungschefs wählen.
Neben der Regierung, der legislativen Gewalt, die Gesetze erlässt, gibt es in Deutschland noch die exekutive Gewalt, welche die erlassenen Gesetze durchsetzt, und auch die judikative Gewalt, welche die Gesetze überprüft. In Deutschland herrscht also ebenfalls eine Gewaltenteilung, so wie in vielen anderen Demokratien auch.

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